Wohnbereichsleitung Weiterbildung

Du hast Interesse an einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung? Bei uns bist du genau richtig! Wir bieten dir eine wunderbare Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten.
Was du wissen musst!

Wohnbereichsleitung Weiterbildung

Du interessierst dich für eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für dich zusammengestellt.
Wir sind staatlich anerkannt und zertifiziert:
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Du erfährst bei uns alles über die Aufgaben einer Wohnbereichsleitung, die Voraussetzungen für eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung, den Ablauf und die Dauer einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung sowie die Kosten, die für eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung gewöhnlich anfallen.

Verschaffe dir einen Überblick über das Gehalt einer Wohnbereichsleitung und informiere dich über die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, die man für eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung in Anspruch nehmen kann.

Aufgaben

Welche Aufgaben übernimmt eine Wohnbereichsleitung?

Die Wohnbereichsleitung ist insbesondere für die Steuerung der Pflege- und Betreuungsprozesse eines Wohnbereichs zuständig und übernimmt dort die Personalführung. Sie steht dabei im ständigen Austausch mit der Pflegedienstleitung. Zugleich ist sie direkter Ansprechpartner:in für nachgeordnete Fachkräfte und Hilfskräfte.

Wir haben die grundsätzlichen Kommunikationsebenen und Leitungsbereiche einer Wohnbereichsleitung (WBL) in dieser Grafik dargestellt:

Leistungsbereiche von Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung und EinrichtungsleitungLeistungsbereiche von Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung

Die Aufgaben einer Wohnbereichsleitung sind meistens folgende:

  • Steuerung der Pflege- und Betreuungsprozesse eines Wohnbereichs, z. B. Pflegeanamnese, Pflegeplanung
  • Gewährleistung und Verbesserung der sozial- und gesundheitsbezogenen Kernleistungsprozesse des Wohnbereichs, z. B. Hilfsmittelversorgung, Pflegevisiten
  • Personalführung im Wohnbereich, z. B. Teambesprechungen
  • Kommunikationsführung und Konfliktmanagement im Team
  • Überwachung und Optimierung der Qualitätsstandards im Wohnbereich
  • Ansprechpartner:in für u. a. Mitarbeitende, Pflegebedürftige, Angehörige, Ärzte, MDK
  • Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben (u. a. Heimrecht, Sozialrecht, Gesundheitsschutz, Arbeitsrecht)
  • Unterstützung der Pflegedienstleitung bei wirtschaftlichen Entscheidungen, im Qualitätsmanagement, Personalmanagement und Marketing

Besteht ein Unterschied zwischen einer Wohnbereichsleitung und einer verantwortlichen Pflegefachkraft?

Der Bezeichnung „verantwortliche Pflegefachkraft“ stammt aus § 71 Abs. 3 SGB XI und kann als Oberbegriff verstanden werden. Darunter können je nach Einrichtungskonzept zum Beispiel die Gruppenleitung oder die Wohnbereichsleitung fallen. Teilweise werde diese Positionen auch als „nachgeordnete Leitungskräfte“ bezeichnet.

Wer auf der Suche nach einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung ist, kann daher beide Begriffe nutzen.

Voraussetzungen

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen für eine WBL Weiterbildung erfüllt sein?

An einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung kann teilnehmen, wer eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen hat:

  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann
  • Altenpfleger:in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger:in
  • Krankenschwester und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
  • Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger
  • Heilerziehungspfleger:in
  • Heilerzieher:in

Es ist vorteilhaft, wenn vor Beginn der Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung im Ausbildungsberuf gesammelt wurde.

Wie wird man Wohnbereichsleitung?

1

Ausbildung

2

Berufserfahrung

3

Weiterbildung

Ausgebildete Pflegefachkräfte können nach einer Weiterbildungsmaßnahme zur Wohnbereichsleitung bzw. verantwortlichen Pflegefachkraft die entsprechende Position in einer Pflegeeinrichtung übernehmen. Es ist zusätzlich erforderlich, dass die Pflegefachkraft mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in ihrem Ausbildungsberuf vorweisen kann. Die abgeschlossene Berufsausbildung, die Weiterbildungsmaßnahme zur Wohnbereichsleitung bzw. verantwortlichen Pflegefachkraft und die Berufserfahrung sind die drei Grundsteine für die fachliche Eignung zur Wohnbereichsleitung.

Zu beachten ist, dass keine persönlichen Ausschlussgründe in der Person der Pflegefachkraft vorliegen dürfen, wie z. B. erhebliche Vorstrafen. Eine Pflegefachkraft, die die fachliche und persönliche Eignung mitbringt, kann anerkannt als Wohnbereichsleitung bzw. verantwortliche Pflegefachkraft tätig sein.

Darf eine Wohnbereichsleitung auch als Pflegedienstleitung arbeiten?

Das hängt von den Vorgaben in den Qualitäts- und Personalverordnungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Mehrere Bundesländer bejahen die fachliche Eignung einer Pflegedienstleitung, wenn sie die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 SGB zur Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft erfüllt (Ausbildung zur Pflegefachkraft + 460 Stunden Weiterbildungsmaßnahme + zwei Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf). Somit kann eine Wohnbereichsleitung bzw. verantwortliche Pflegefachkraft häufig auch als Pflegedienstleitung arbeiten.

Bei Ausfall der Pflegedienstleitung hat eine Pflegeeinrichtung eine geeignete Vertretung vorzuhalten. Die stellvertretende Pflegedienstleitung kann in kleineren oder ambulanten Pflegeeinheiten grundsätzlich eine Wohnbereichsleitung übernehmen.

Die freie Zeiteinteilung ist super! Abends und am Wochenende lernen zu können und nicht zu bestimmten Zeiten präsent sein zu müssen, haben diese Weiterbildung für mich so erfolgreich gemacht.
Anna-Lena
Anna-Lena
Absolventin WBL
Bin super zufrieden. Die Skripte sind gut verständlich und Fragen werden im Chat zeitnah beantwortet. Hilfreich ist auch das Forum der Teilnehmer. Nach dieser Weiterbildung überlege ich schon, bei CURASTEP die nächste Stufe zu machen. Ich habe CURASTEP weiterempfohlen und werde das auch weiter tun!
Angela
Angela
Absolventin WBL & PDL & EL
Bin sehr zufrieden. Skripte waren super und sehr verständlich. Sehr praxisorientiert. Meine Fragen wurden schnell und hilfreich beantwortet.
Rebekka
Rebekka
Absolventin WBL
Besonders gut gefallen hat mir, sich neben der Arbeit weiterzubilden - vor allem ohne Prüfungsdruck. Sehr gut gefällt mir der Aufbau der Lernplattform - leicht und verständlich. Ich bin so froh und stolz, die WBL gemacht zu haben!
Karina
Karina
Absolventin WBL
Die Flexibilität der Weiterbildung ist wirklich sehr hilfreich. Diese Weiterbildung unter Druck zu absolvieren war meine größte Angst. Im Nachhinein bin ich sehr glücklich über den Ablauf und kann CURASTEP nur weiterempfehlen. Über jedes Thema gab es etwas zu lesen. Ich bin vollends zufrieden!
Corina
Corina
Absolventin WBL
Ich fand alles war passend und anschaulich gestaltet. Ich habe oft schmunzeln müssen und es hat mir unglaublich viel Spaß gemacht. Ein Lob an die unglaublich tolle Flexibilität. Gerade als Mama weiß man das sehr zu schätzen! Bleibt so wie ihr seid, denn so seid ihr wundervoll!
Vanessa
Vanessa
Absolventin WBL

Ablauf und Dauer

Wie sieht der Ablauf einer WBL Weiterbildung aus?

Im Rahmen der Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung werden die erforderlichen Kompetenzen in den Bereichen soziale Führungsverantwortung, Kommunikation, Ökonomie, Organisation, Recht und Pflegewissenschaft vermittelt.

Die Weiterbildungsmaßnahme kann dabei in Vollzeit, Teilzeit oder als berufsbegleitender Fernlehrgang erfolgen. In der Regel sind einzelne Prüfungen bzw. Klausuren zu absolvieren.

So funktioniert die CURASTEP-Lernplattform:

CURASTEP Lernplattform Thumbnail
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Es gibt keine bundesweit einheitlichen Vorgaben für eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung. Jedes Bundesland, das spezielle Anforderungen an die Weiterbildung stellt, legt diese in seinen Qualitäts- und Personalverordnungen oder Weiterbildungsverordnungen fest. Der Ablauf kann daher in jedem Bundesland und bei jedem Weiterbildungsanbieter unterschiedlich vorgegeben sein. Das gilt übrigens auch für die vorgeschriebenen Inhalte und den Stundenumfang der Weiterbildung.

Urkunde über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung und die Weiterbildungsbezeichnung.
Sie beinhaltet deine absolvierten Lehreinheiten, deine Prüfungsergebnisse mit Gesamtnote, die Fernlehrgangsdauer und die Weiterbildungsstunden.

Wie lange dauert eine WBL Weiterbildung?

Die Weiterbildungsmaßnahme zur Wohnbereichsleitung sollte die Mindeststundenzahl von 460 Stunden nicht unterschreiten. Es handelt sich dabei um die gesetzliche Vorgabe aus § 71 Abs. 3 SGB XI für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft.

Weiterbildungen zur Wohnbereichsleitung nehmen durchschnittlich zwischen sechs und zwölf Monaten Zeit in Anspruch. Vollzeitkurse können grundsätzlich früher abgeschlossen werden als Teilzeitmodelle und berufsbegleitende Fernlehrgänge. Dafür liegt der Vorteil bei Weiterbildungen neben dem Beruf darin, dass auf kein Gehalt verzichtet werden muss.

Dauer einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung bei CURASTEP:

  • 9 Monate Lern- und Prüfungsphase (online & ortsunabhängig)
  • keine Projektarbeit
  • kein Abschlusskolloquium

Welche Qualifikationen werden einer Wohnbereichsleitung durch die Weiterbildung vermittelt?

Eine Wohnbereichsleitung benötigt das fachliche Wissen zur Organisation und Leitung eines Wohnbereichs einer Pflegeeinrichtung. Es muss sich am aktuellen Stand der Pflegewissenschaft ausrichten, damit sie es situationsgerecht in der täglichen Praxis anwenden kann. Die Wohnbereichsleitung soll durch die Weiterbildung befähigt werden, die Lebens- und Arbeitsbereiche der Bewohner:innen und Mitarbeitenden positiv zu gestalten. Mit den Führungsaufgaben verbundene Herausforderungen muss eine Wohnbereichsleitung bewältigen können. Dies erfordert ein kritisches Bewusstsein für die Verknüpfungen zwischen ihrer Leitungstätigkeit und den gesellschaftlichen und ökonomischen Einflüssen. Diese Faktoren muss eine Wohnbereichsleitung, ggf. in Abstimmung mit der Pflegedienstleitung, fortlaufend berücksichtigen.

Führungskompetenz

Erfolgreich kommunizieren und Entscheidungen treffen auf allen Managementebenen

Ökonomie

Sicherstellen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unter Wahrung der Interessen aller Akteur:innen

Organisation

Qualität sichern und Organisationsgestaltung optimieren

Recht und Soziales

Gesteigerte Sozialkompetenz und sicheres anwenden leitungsrelevanter Rechtskenntnisse

Kosten

Wie hoch sind die Kosten einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung?

Die Kosten einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung liegen häufig zwischen 1.500 Euro und 4.000 Euro. Sie hängen von der Art und dem Umfang der Weiterbildungsmaßnahme ab und können deshalb je nach Weiterbildungsanbieter sehr unterschiedlich sein.

Kosten einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung bei CURASTEP:

3x 595 €*
Lehrgangskosten
1.785 €
* Die Raten sind jeweils für einen Zeitabschnitt von 3 Monaten zu entrichten.

Gehalt

Was kann eine Wohnbereichsleitung verdienen?

Das Gehalt einer Wohnbereichsleitung liegt zwischen 45.000 Euro und 55.000 Euro brutto im Jahr. Somit bietet eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung gute Gehaltsmöglichkeiten.

Die nachfolgenden Gehaltsspannen beruhen auf Erfahrungswerten (Brutto/Jahr). Sie sind je nach Träger, Einrichtungsgröße und Bundesland variabel.

90.000
70.000
50.000
30.000
35.000 - 45.000 €
Pflegefachkraft
PFK
45.000 - 55.000 €
Wohnbereichsleitung
WBL
50.000 - 75.000 €
Pflegedienstleitung
PDL
55.000 - 85.000 €
Einrichtungsleitung
EL
Ina Hoppach
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Steuervorteile

Sind die Kosten der Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten einer Weiterbildung sind im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen unter anderem:

Lehrgangs- und Prüfungskosten
Arbeitsmittel
Fachliteratur
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
Verpflegungsaufwand

Es sind somit hohe Steuerrückerstattungen durch das Finanzamt möglich.

Lass uns gemeinsam durchstarten!

In 3 einfachen Schritten kann es losgehen.

Anmeldeformular unverbindlich ausfüllen

Fülle unser Online-Formular aus. Wir senden dir deinen Fernunterrichtsvertrag mit Lehrgangs- und Zahlungsplan unverbindlich per E-Mail zu.

Fernunterrichtsvertrag unterschreiben

Passt alles für dich? Dann schicke uns den unterschriebenen Vertrag per E-Mail oder Post. Sobald wir deine Teilnahme bestätigt haben, erhältst du deine Zugangsdaten zur CURASTEP-Lernplattform per E-Mail.

Loslegen!

Nach einer kleinen Einführung schalten wir die ersten Lehreinheiten direkt frei. Nun kannst du durchstarten. Viel Spaß! Bei Fragen helfen wir dir jederzeit gern.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben für dich die häufigsten Fragen zusammengefasst. Hast du noch weitere Fragen? Dann melde dich bei uns!
Wie viel Zeit wende ich pro Woche für den Fernlehrgang auf?

Der wöchentliche Zeitaufwand hängt von deinem individuellen Lernverhalten ab. Wenn du die Lehreinheiten und Prüfungen gezielt bearbeitest und auf Wiederholungen verzichtest, wirst du mit wenigen Stunden pro Woche auskommen.

Wir empfehlen dir, die Lehreinheiten und Prüfungen in kleinen Schritten zu bearbeiten, sobald deine Zeitfenster dies zulassen. So hast du noch ausreichend Zeit für deine Arbeit, Familie und Freizeitaktivitäten.

Kann ich die Fernlehrgangsdauer verkürzen oder verlängern?

Eine Verlängerung ist möglich, die Fernlehrgangsdauer sollte jedoch insgesamt nicht mehr als 24 Monate betragen. Es ist uns leider nicht möglich, die Fernlehrgangsdauer zu verkürzen, da wir dir die Mindeststundenzahl sonst nicht bescheinigen können.

Wie darf ich mir die Projektarbeit vorstellen?

Du bearbeitest berufsbegleitend eine Aufgabenstellung, die thematisch dem von dir gewählten Inhaltsmodul (Führungskompetenz, Ökonomie, Organisation, Recht und Soziales) entspricht. Zudem geben wir dir einzelne Fragestellungen vor, die du im Rahmen der Projektarbeit beantworten sollst. Du erhältst von uns einen Leitfaden, der dir helfen soll, deine Projektarbeit sinnvoll zu gliedern und nicht vom Kernthema abzuschweifen.

Der Bearbeitungsumfang der Projektarbeit beträgt 15 bis 20 Seiten. Die Abgabefrist beträgt 3 Monate.

Eignen sich die Fernlehrgänge nur für die Altenpflege?

Unsere Fernlehrgänge sind für ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), ambulante Betreuungseinrichtungen (Betreuungsdienste) und stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach § 71 Absatz 1 bis 2 SGB XI geeignet. Das sind häufig Einrichtungen für ältere Menschen, aber nicht zwingend. Unsere Lehrunterlagen enthalten vorwiegend Bezüge zur Altenpflege und sind deshalb besonders für die Altenpflege geeignet.

Unsere Fernlehrgänge sind nicht geeignet für stationäre Einrichtungen für medizinische Versorgung und Rehabilitation, Krankenhäuser sowie Räumlichkeiten, bei denen Zwecke des Wohnens und der Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen, siehe § 71 Absatz 4 SGB XI.

Sind die Fernlehrgänge staatlich zugelassen?

Ja. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat unsere Fernlehrgänge überprüft und bestätigt, dass diese den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Das bedeutet, sie sind fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet. Die jeweiligen Ziele der Fernlehrgänge können erreicht werden und die geltenden Rechtsvorschriften werden eingehalten.

Wann beginnt der nächste Fernlehrgang?

Jederzeit! Es gibt keine festen Starttermine. Du entscheidest, wann du mit deiner Weiterbildung beginnst. Starte sofort nach Vertragsschluss oder an deinem Wunschtermin.

CURASTEP Infografik

Auf den Punkt gebracht.

CURASTEP-Vorteile
Übersicht der Fernlehrgänge
Voraussetzungen & Preise
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
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