1. Vertragsbedingungen
für Verträge, die zwischen der
CURASTEP GmbH, Eimsbütteler Chaussee 39, 20259 Hamburg
Geschäftsführerin: Dr. Ina Hoppach, Amtsgericht Hamburg HRB 159034
- im Folgenden CURASTEP -
und den in Ziffer 2 b. näher bezeichneten Personen geschlossen werden.
2. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
a. Für Verträge, die zwischen CURASTEP und den in Ziffer 2 b. näher bezeichneten Personen geschlossen werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der in Ziffer 2 b. näher bezeichneten Personen werden nicht anerkannt, es sei denn, CURASTEP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
b. Die teilnehmende Person ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
c. CURASTEP ist eine staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung gemäß § 56 Abs. 2 AVPfleWoqG, die Fernlehrgänge anbietet, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen.
3. Vertragsschluss
a. Über die Website www.curastep.de bietet CURASTEP über ein Online-Anmeldeformular eine unverbindliche Anmeldung zu verschiedenen Fernlehrgängen an. Vor Abschicken der unverbindlichen Anmeldung können die Daten jederzeit überprüft und geändert werden.
b. CURASTEP verschickt nach Übermittlung der unverbindlichen Anmeldung eine automatische Bestätigung, die lediglich dokumentiert, dass die unverbindliche Anmeldung bei CURASTEP eingegangen ist. Die automatische Bestätigung stellt keine Zusage für eine Teilnahme am Fernlehrgang dar.
c. Auf Basis der übermittelten Daten erstellt CURASTEP einen Fernunterrichtsvertrag mit Lehrgangs- und Zahlungsplan und versendet diesen per E-Mail an die an der Teilnahme interessierte Person oder an den Arbeitgebenden, wenn dieser einen Mitarbeitenden anmelden möchte. Mit Ergänzung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen notwendigen Daten und Unterzeichnung des Fernunterrichtsvertrages wird ein verbindliches Angebot zur Teilnahme am Fernlehrgang gegenüber CURASTEP abgegeben. CURASTEP prüft sodann anhand der Daten die Zulassungsvoraussetzungen der teilnehmenden Person. Der Vertragsschluss kommt erst durch die Annahme durch CURASTEP in Form der Gegenzeichnung des Fernunterrichtsvertrages und Versand einer Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.
d. Der Vertrag endet mit erfolgreichem Absolvieren des Fernlehrgangs oder im Falle einer Kündigung spätestens mit Ablauf des dreimonatigen Zeitraums, für den die letzte fällige Rate von der teilnehmenden Person bezahlt wurde.
e. Ansprüche und Rechte der teilnehmenden Person aus dem Vertrag sind nicht an Dritte abtretbar und übertragbar.
f. Individualabreden, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.
4. Zulassungsvoraussetzungen
a. Die Fernlehrgänge von CURASTEP sind grundsätzlich für Personen geeignet, die eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Pflegefachkraft oder ein vergleichbares abgeschlossenes Studium vorweisen können. Zudem wird eine mindestens einjährige praktische Berufserfahrung im Ausbildungsberuf in einer Wohneinrichtung oder einer anderen Wohn- und Betreuungsform, z. B. in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder einem ambulanten Dienst, innerhalb der letzten 8 Jahre empfohlen.
b. Die Entscheidung über die Zulassung zur Teilnahme an einem Fernlehrgang obliegt in jedem Fall CURASTEP.
c. CURASTEP weist darauf hin, dass das alleinige Absolvieren eines Fernlehrgangs nicht zur Ausübung einer leitenden Tätigkeit entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, solange die jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere abgeschlossene Berufsausbildung, persönliche Eignung und Berufserfahrung) von der teilnehmenden Person nicht erfüllt sind. Die teilnehmende Person ist für die Anerkennung der Ausübung einer leitenden Tätigkeit selbst verantwortlich - diese Anerkennung erfolgt nicht durch CURASTEP.
5. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht
a. Die Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge kann mittels Überweisung geleistet werden. Bei Auslandsüberweisungen sind sämtliche dabei zusätzlich anfallende Bankgebühren (auch auf der Überweisungsempfängerseite) von der teilnehmenden Person bzw. vom Rechnungsempfänger selbst zu tragen.
b. Wird auf einen fälligen Rechnungsbetrag keine Zahlung geleistet, tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Einer Mahnung bedarf es gemäß § 286 Abs. 2 BGB nicht. CURASTEP kann die gesetzlichen Verzugszinsen und den sonstigen Verzugsschaden gemäß § 288 BGB geltend machen.
c. Hat CURASTEP einen fälligen Zahlungsanspruch, kann CURASTEP die seinerseits geschuldeten Leistungen (u.a. Freischaltung von Lernmaterial auf der Lernplattform, Teilnahme an Coaching-Workshops, Versand von gedruckten Lehrskripten) verweigern, bis die fällige Zahlung entrichtet wurde (Zurückbehaltungsrecht).
6. Nutzung der Lernplattform
a. Die teilnehmende Person erhält von CURASTEP zusammen mit der Teilnahmebestätigung ihre persönlichen Zugangsdaten zur Nutzung der Lernplattform. Die Zugangsdaten sind von der teilnehmenden Person sorgfältig aufzubewahren und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
b. Die für die Teilnahme an einem Fernlehrgang erforderlichen und verwendeten technischen Voraussetzungen und Kommunikationsmittel werden auf der Webseite www.curastep.de beschrieben. Es obliegt der Pflicht der teilnehmenden Person dafür zu sorgen, dass ihre technischen Arbeitsmittel (u.a. PC/MAC, Tablet, Handy, E-Mail-Account, Webbrowser, Textverarbeitungsprogramm, PDF-Viewer) für die Teilnahme am Fernlehrgang in einem Zustand sind, der eine störungsfreie Teilnahme im Regelfall ermöglicht.
c. Durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen keine Kosten, die über die üblichen Gebühren, mit denen die teilnehmende Person rechnen muss, hinausgehen. Wird ein online-Zugang zur Lernplattform über mobile Endgeräte gewählt, sind die Tarife der Telekommunikationsanbieter von der teilnehmenden Person sorgfältig zu prüfen und die Kosten von ihr selbst zu tragen.
d. CURASTEP behält sich das Recht vor, den Anbieter der Lernplattform zu wechseln. Störungen der Nutzung der Lernplattform werden von CURASTEP unverzüglich behoben. Die teilnehmende Person kann aus einem Anbieterwechsel oder einer Nutzungsstörung keine Ansprüche gegenüber CURASTEP herleiten.
7. Teilnahme an Coaching-Workshops
a. CURASTEP behält sich vor, für Coaching-Workshops eine Mindestanzahl und/oder eine Höchstanzahl von Teilnehmenden festzulegen. Entsprechende Informationen gibt CURASTEP auf der Webseite www.curastep.de und/oder auf der Lernplattform bekannt. Ein Anspruch auf Teilnahme ist im Falle eines Unterschreitens der Mindestanzahl oder eines Überschreitens der Höchstanzahl ausgeschlossen.
b. Falls es im Bereich der Coaching-Workshops zu einem Terminausfall oder zu einer Terminverschiebung kommt, so hat die teilnehmende Person die Möglichkeit an einem anderen Coaching-Workshop teilzunehmen, sofern es sich um einen Coaching-Workshop handelt, der im Leistungsumfang des Vertrages enthalten ist. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen sind Schadensersatzansprüche.
c. Alle Dozenten führen die Coaching-Workshops nach bestem Wissen und Gewissen durch, wobei keine Erfolgsgarantien jedweder Art und Weise gegeben werden können.
d. Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Teilnahme an Coaching-Workshops. Bis zu diesem Zeitpunkt im Leistungsumfang des Vertrages enthaltene, aber von der teilnehmenden Person nicht genutzte Coaching-Workshops verfallen.
8. Streitschlichtung
a. CURASTEP ist immer bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich beizulegen. CURASTEP nimmt jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
b. Online-Streitbeilegungen gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. http://ec.europa.eu/consumers/odr/
9. Datenschutz
Die aktuellen Datenschutzinformationen sind unter www.curastep.de/datenschutz einsehbar.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a. Für Streitigkeiten aus einem Vertrag oder über das Bestehen eines Vertrages ist das Gericht, in dessen Bezirk die teilnehmende Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ausschließlich zuständig. Für den Fall, dass die teilnehmende Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
b. In allen anderen Fällen, die nicht unter Ziffer 10 a. fallen und/oder bei einem Vertragsschluss mit einem Unternehmer, ist der Gerichtsstand Hamburg.
c. Es wird vereinbart, dass auf den Vertrag deutsches Recht Anwendung findet, soweit dies nicht aufgrund eines Gesetzes oder einer internationalen Vereinbarung unzulässig ist.
d. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
e. Sollte eine Vereinbarung des Vertrages aus Gründen, die sich nicht aus dem Fernunterrichtsschutzgesetz ergeben, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt.