Du erfährst alles zu den Aufgaben einer Einrichtungsleitung, zu den Voraussetzungen für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung, zum Ablauf und zur Dauer einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung sowie zu den Kosten, die du für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung einkalkulieren solltest.
Wir bieten dir einen Überblick über das Gehalt einer Einrichtungsleitung und informieren dich zugleich über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und finanziellen Zuschüsse, die für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung beantragt werden können.
Aufgaben
Was sind die Aufgaben einer Einrichtungsleitung?
Die Einrichtungsleitung befasst sich hauptsächlich mit der Entwicklung und Weiterentwicklung einer Pflegeeinrichtung und übernimmt das einrichtungsübergreifende Management. Sie steht zugleich im regelmäßigen Austausch mit der Pflegedienstleitung, um stets den Überblick über die Pflege- und Betreuungsprozesse zu behalten. Zudem verwaltet die Einrichtungsleitung die betriebsübergreifenden Bereiche und kümmert sich dabei um die Kommunikation mit Externen.
Die typischen Kommunikationswege und Leitungsbereiche einer Einrichtungsleitung (EL) zeigt dir die nachfolgende Grafik:
Zu den Aufgaben einer Einrichtungsleitung zählen überwiegend:
- Entwicklung und Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption
- Einrichtungsübergreifendes Personalmanagement und Personalführung
- Organisation und Koordination übergreifender Betriebsabläufe (u. a. Küche, Verwaltung, Wäscherei, IT)
- Kontrolle, Beurteilung und Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegeeinrichtung
- Ansprechpartner:in für u. a. Mitarbeitende, externe Dienstleister, Behörden, Versicherungen, Banken, Presse und Öffentlichkeit
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben (u. a. Heimrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Gesundheitsschutz) sowie Abstimmung mit externen Beratern (z. B. Rechtsanwälte)
- Interessenvertretung der Pflegeeinrichtung nach außen
- Entwicklung von Marketingstrategien und Auswahl von Marketinginstrumenten
- Integration der Pflegeeinrichtung im Stadtteil
- Beteiligung an sozialräumlichen Kooperationen
Gibt es einen Unterschied zwischen einer Einrichtungsleitung und einer Heimleitung?
Nein. Der Begriff Heimleitung wurde früher häufig verwendet. Heute nutzt man den Begriff Einrichtungsleitung, um die Vielfalt von pflegerischen Institutionen miteinzubeziehen. Wer im Internet nach einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung sucht, kann somit beide Suchbegriffe verwenden.
Voraussetzungen
Wie sehen die Zulassungsvoraussetzungen für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung aus?
An einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung kann teilnehmen, wer
- ein Studium im Bereich des Gesundheits-, Pflege- oder Sozialwesens, das einer Fachkraftausbildung gleichgestellt ist,
oder - eine Berufsausbildung zur Fachkraft in den Bereichen Pflege, Therapie, soziale Betreuung oder Gerontopsychiatrie
abgeschlossen hat.
Es wird empfohlen, vor Beginn der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung im Ausbildungsberuf bzw. in einer Einrichtung des Sozial- oder Gesundheitswesens zu sammeln.
Wer darf als Einrichtungsleitung arbeiten?
1
Studium oder
Ausbildung
2
Berufserfahrung
3
Weiterbildung
Wer ein Studium im Bereich des Gesundheits-, Pflege- oder Sozialwesens vorweisen kann oder eine Berufsausbildung zur Fachkraft in den Bereichen Pflege, Therapie, soziale Betreuung oder Gerontopsychiatrie abgeschlossen hat, kann sich zur Einrichtungsleitung weiterbilden. Grundsätzlich ist es vor Übernahme einer Stelle als Einrichtungsleitung erforderlich, zuvor mindestens ein bis zwei Jahre hauptberuflich in einer Einrichtung des Sozial- oder Gesundheitswesens tätig gewesen zu sein. Das Studium beziehungsweise die abgeschlossene Berufsausbildung, die Weiterbildungsmaßnahme zur Einrichtungsleitung und die Berufserfahrung bilden die drei Bausteine für die fachliche Eignung zur Einrichtungsleitung.
Es dürfen außerdem keine persönlichen Ausschlussgründe in der Person der Einrichtungsleitung vorliegen, wie beispielsweise die Begehung schwerer Straftaten. Als Einrichtungsleitung kann nur arbeiten, wer die fachliche und persönliche Eignung erfüllt.
Darf ich nach einer EL Weiterbildung auch als Pflegedienstleitung arbeiten?
Das hängt zum einen von der beruflichen Vorbildung der Einrichtungsleitung und zum anderen von den absolvierten Weiterbildungsinhalten und Weiterbildungsstunden ab.
Grundsätzlich dürfen nur ausgebildete Pflegefachkräfte, die zum Führen einer Berufsbezeichnung nach §§ 1, 58 oder 64 Pflegeberufegesetz berechtigt sind, als Pflegedienstleitung tätig sein.
Pflegefachberufe:
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann
- Altenpfleger:in
- Gesundheits- und Krankenpfleger:in
- Krankenschwester und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
- Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger
Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung muss eine Mindeststundenzahl von 460 Stunden und die inhaltlichen Bereiche soziale Führungsverantwortung, Kommunikation, Ökonomie, Organisation, Recht und Pflegewissenschaft abdecken. Da die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung häufig umfangreicher ist als die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung, sind die Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungsstunden für eine Tätigkeit als Pflegedienstleitung in der Regel ausreichend.
Zudem können die Bundesländer in ihren Qualitäts- und Personalverordnungen und Weiterbildungsverordnungen weitere Anforderungen für die Eignung der Pflegedienstleitung vorsehen.
Ablauf und Dauer
Wie gestaltet sich der Ablauf einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung?
Eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung setzt sich allgemein aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen. Dabei werden Kompetenzen in den Bereichen soziale Führungsverantwortung, Kommunikation, Ökonomie, Organisation, Recht und Pflegewissenschaft vermittelt.
Es gibt Weiterbildungen, die in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend als Fernlehrgang durchgeführt werden. Sie umfassen üblicherweise einzelne Prüfungen bzw. Klausuren sowie eine Hausarbeit bzw. Projektarbeit. Am Ende erfolgt eine mündliche Abschlussprüfung.
So funktioniert die CURASTEP-Lernplattform:
Eine bundesweit einheitliche Weiterbildung zur Einrichtungsleitung gibt es nicht. Die Einzelheiten jeder Weiterbildung regeln die Bundesländer in ihren Qualitäts- und Personalverordnungen und Weiterbildungsverordnungen. Daher kann der Ablauf in den Bundesländern sowie bei den jeweiligen Weiterbildungsanbietern unterschiedlich aufgebaut sein. Dies bezieht sich insbesondere auf die geforderten Weiterbildungsstunden und Weiterbildungsinhalte.
Wie lange dauert eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung?
Eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung dauert in der Regel zwischen neun Monaten und zwei Jahren.
Weiterbildungen in Vollzeit lassen sich zwar häufig schneller absolvieren als Teilzeitmodelle und berufsbegleitende Fernlehrgänge. Dafür bieten berufsbegleitende Weiterbildungen den Vorteil, dass keine Verdiensteinbuße in Kauf genommen werden müssen.
Wer nach seinem Abschluss eine staatlich anerkannte Weiterbildungsbezeichnung führen möchte, sollte seine Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtung absolvieren. Damit ist in der Regel auch ein höherer Stundenaufwand verbunden, der je nach Weiterbildungsanbieter etwa zwischen 750 und 1.000 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) liegt.
Dauer einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung bei CURASTEP:
- 15 Monate Lern- und Prüfungsphase (online & ortsunabhängig)
- 3 Monate Projektarbeit (online & ortsunabhängig)
- 1 Abschlusskolloquium (online oder in Hamburg)
Welche Qualifikationen sollte eine EL Weiterbildung vermitteln?
Ziel der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung sollte die Vermittlung des fachlichen Wissens zur Organisation und Führung der gesamten Pflegeeinrichtung sein. Im Fokus steht die Eignung zur Wahrnehmung bereichsübergreifender Aufgaben. Die Einrichtungsleitung sollte befähigt werden, das erlangte Wissen situationsorientiert anzuwenden. Sie sollte die Lebensbereiche der Bewohner:innen und das Arbeitsumfeld der Mitarbeitenden in Abstimmung mit der Pflegedienstleitung positiv gestalten können. Die mit der Gesamtleitungsfunktion verbundenen Herausforderungen muss eine Einrichtungsleitung bewältigen. Sie braucht dazu ein kritisches Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen ihren Leitungsaufgaben und den ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Einflüssen. Diese muss eine Einrichtungsleitung berücksichtigen.
Kosten
Was kostet eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung?
Je nach Art und Umfang der Weiterbildungsmaßnahme zur Einrichtungsleitung variieren die dafür anfallenden Kosten. Sie betragen etwa 3.200 Euro bis 7.500 Euro.
Kosten einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung bei CURASTEP:
Abschlusskosten
Gesamtkosten
+ 290 €
3.265 €
Gehalt
Wie hoch ist das Gehalt einer Einrichtungsleitung?
Eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung schafft gute Verdienstmöglichkeiten. Das Bruttogehalt einer Einrichtungsleitung liegt zwischen 55.000 Euro und 85.000 Euro pro Jahr.
Die folgenden Angaben zur Gehaltsspanne (Brutto/Jahr) stammen aus Erfahrungswerten und variieren je nach Bundesland, Einrichtungsgröße und Träger.
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Steuervorteile
Sind die Kosten der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung steuerlich absetzbar?
Ja, die Kosten einer Weiterbildung sind im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen unter anderem:
Es sind somit hohe Steuerrückerstattungen durch das Finanzamt möglich.