Einrichtungsleitung Weiterbildung

Interessierst du dich für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung? In diesem Fall bist du bei uns absolut richtig! Wir haben eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten für dich vorbereitet.
Was du wissen musst!

Einrichtungsleitung Weiterbildung

Du interessierst dich für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für dich zusammengestellt.
Wir sind staatlich anerkannt und zertifiziert:
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Du erfährst alles zu den Aufgaben einer Einrichtungsleitung, zu den Voraussetzungen für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung, zum Ablauf und zur Dauer einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung sowie zu den Kosten, die du für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung einkalkulieren solltest.

Wir bieten dir einen Überblick über das Gehalt einer Einrichtungsleitung und informieren dich zugleich über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und finanziellen Zuschüsse, die für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung beantragt werden können.

Aufgaben

Was sind die Aufgaben einer Einrichtungsleitung?

Die Einrichtungsleitung befasst sich hauptsächlich mit der Entwicklung und Weiterentwicklung einer Pflegeeinrichtung und übernimmt das einrichtungsübergreifende Management. Sie steht zugleich im regelmäßigen Austausch mit der Pflegedienstleitung, um stets den Überblick über die Pflege- und Betreuungsprozesse zu behalten. Zudem verwaltet die Einrichtungsleitung die betriebsübergreifenden Bereiche und kümmert sich dabei um die Kommunikation mit Externen.

Die typischen Kommunikationswege und Leitungsbereiche einer Einrichtungsleitung (EL) zeigt dir die nachfolgende Grafik:

Leistungsbereiche von Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung und EinrichtungsleitungLeistungsbereiche von Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung

Zu den Aufgaben einer Einrichtungsleitung zählen überwiegend:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption
  • Einrichtungsübergreifendes Personalmanagement und Personalführung
  • Organisation und Koordination übergreifender Betriebsabläufe (u. a. Küche, Verwaltung, Wäscherei, IT)
  • Kontrolle, Beurteilung und Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegeeinrichtung
  • Ansprechpartner:in für u. a. Mitarbeitende, externe Dienstleister, Behörden, Versicherungen, Banken, Presse und Öffentlichkeit
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (u. a. Heimrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Gesundheitsschutz) sowie Abstimmung mit externen Beratern (z. B. Rechtsanwälte)
  • Interessenvertretung der Pflegeeinrichtung nach außen
  • Entwicklung von Marketingstrategien und Auswahl von Marketinginstrumenten
  • Integration der Pflegeeinrichtung im Stadtteil
  • Beteiligung an sozialräumlichen Kooperationen

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Einrichtungsleitung und einer Heimleitung?

Nein. Der Begriff Heimleitung wurde früher häufig verwendet. Heute nutzt man den Begriff Einrichtungsleitung, um die Vielfalt von pflegerischen Institutionen miteinzubeziehen. Wer im Internet nach einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung sucht, kann somit beide Suchbegriffe verwenden.

Voraussetzungen

Wie sehen die Zulassungsvoraussetzungen für eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung aus?

An einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung kann teilnehmen, wer

  • ein Studium im Bereich des Gesundheits-, Pflege- oder Sozialwesens, das einer Fachkraftausbildung gleichgestellt ist,
    oder
  • eine Berufsausbildung zur Fachkraft in den Bereichen Pflege, Therapie, soziale Betreuung oder Gerontopsychiatrie

abgeschlossen hat.

Es wird empfohlen, vor Beginn der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung im Ausbildungsberuf bzw. in einer Einrichtung des Sozial- oder Gesundheitswesens zu sammeln.

Wer darf als Einrichtungsleitung arbeiten?

1

Studium oder
Ausbildung

2

Berufserfahrung

3

Weiterbildung

Wer ein Studium im Bereich des Gesundheits-, Pflege- oder Sozialwesens vorweisen kann oder eine Berufsausbildung zur Fachkraft in den Bereichen Pflege, Therapie, soziale Betreuung oder Gerontopsychiatrie abgeschlossen hat, kann sich zur Einrichtungsleitung weiterbilden. Grundsätzlich ist es vor Übernahme einer Stelle als Einrichtungsleitung erforderlich, zuvor mindestens ein bis zwei Jahre hauptberuflich in einer Einrichtung des Sozial- oder Gesundheitswesens tätig gewesen zu sein. Das Studium beziehungsweise die abgeschlossene Berufsausbildung, die Weiterbildungsmaßnahme zur Einrichtungsleitung und die Berufserfahrung bilden die drei Bausteine für die fachliche Eignung zur Einrichtungsleitung.

Es dürfen außerdem keine persönlichen Ausschlussgründe in der Person der Einrichtungsleitung vorliegen, wie beispielsweise die Begehung schwerer Straftaten. Als Einrichtungsleitung kann nur arbeiten, wer die fachliche und persönliche Eignung erfüllt.

Darf ich nach einer EL Weiterbildung auch als Pflegedienstleitung arbeiten?

Das hängt zum einen von der beruflichen Vorbildung der Einrichtungsleitung und zum anderen von den absolvierten Weiterbildungsinhalten und Weiterbildungsstunden ab.

Grundsätzlich dürfen nur ausgebildete Pflegefachkräfte, die zum Führen einer Berufsbezeichnung nach §§ 1, 58 oder 64 Pflegeberufegesetz berechtigt sind, als Pflegedienstleitung tätig sein.

Pflegefachberufe:

  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann
  • Altenpfleger:in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger:in
  • Krankenschwester und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
  • Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger

Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung muss eine Mindeststundenzahl von 460 Stunden und die inhaltlichen Bereiche soziale Führungsverantwortung, Kommunikation, Ökonomie, Organisation, Recht und Pflegewissenschaft abdecken. Da die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung häufig umfangreicher ist als die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung, sind die Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungsstunden für eine Tätigkeit als Pflegedienstleitung in der Regel ausreichend.

Zudem können die Bundesländer in ihren Qualitäts- und Personalverordnungen und Weiterbildungsverordnungen weitere Anforderungen für die Eignung der Pflegedienstleitung vorsehen.

Bin vollkommen zufrieden. Schnelle Bearbeitung der abgegebenen Prüfungen, sehr hilfreiches Forum, leicht verständlicher Aufbau und sehr gut strukturierte Arbeitsmaterialien.
Valentina
Valentina
Absolventin PDL & EL
Es war einfach alles super! Die Lernplattform ist super verständlich und die Skripte einfach erklärt. Wenn ich eine Frage hatte, wurde diese immer schnell beantwortet.
Maria
Maria
Absolventin PDL & EL
CURASTEP bietet mir die Chance, mich offen mit anderen Kursteilnehmer auszutauschen. Die gut lesbaren Skripte und die freie Zeitgestaltung geben mir die Möglichkeit, mich bestens mit allen Informationen zu bereichern. Alles in einem, kann ich die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung allen Kollegen aus den Bereichen der Pflege nur wärmstens empfehlen.
Ines
Ines
Teilnehmerin EL
Alle Themen wurden ausreichend erklärt und dargestellt. In jeder Lerneinheit wurde mit vielen praxisbezogenen Beispielen gearbeitet. Das braucht man in so einer Weiterbildung.
Sead
Sead
Absolvent PDL & EL
Ich bin sehr zufrieden mit der Weiterbildung. Besonders gut hat mir der persönliche Kontakt zu CURASTEP gefallen. Bleibt so, wie ihr seid - genau so ist es richtig!
Marcel
Marcel
Absolvent PDL & EL
Da ich bereits als Pflegedienstleitung angestellt bin, haben mir die Lerneinheiten für die Umsetzung in die Praxis geholfen. Für mich waren die Lehrskripte verständlich. Gerade zum Thema Team, Mitarbeiter usw. nutze ich die Lehrskripte weiterhin zum Nachlesen.
Marlene
Marlene
Absolventin PDL & EL

Ablauf und Dauer

Wie gestaltet sich der Ablauf einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung?

Eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung setzt sich allgemein aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen. Dabei werden Kompetenzen in den Bereichen soziale Führungsverantwortung, Kommunikation, Ökonomie, Organisation, Recht und Pflegewissenschaft vermittelt.

Es gibt Weiterbildungen, die in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend als Fernlehrgang durchgeführt werden. Sie umfassen üblicherweise einzelne Prüfungen bzw. Klausuren sowie eine Hausarbeit bzw. Projektarbeit. Am Ende erfolgt eine mündliche Abschlussprüfung.

So funktioniert die CURASTEP-Lernplattform:

CURASTEP Lernplattform Thumbnail
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Eine bundesweit einheitliche Weiterbildung zur Einrichtungsleitung gibt es nicht. Die Einzelheiten jeder Weiterbildung regeln die Bundesländer in ihren Qualitäts- und Personalverordnungen und Weiterbildungsverordnungen. Daher kann der Ablauf in den Bundesländern sowie bei den jeweiligen Weiterbildungsanbietern unterschiedlich aufgebaut sein. Dies bezieht sich insbesondere auf die geforderten Weiterbildungsstunden und Weiterbildungsinhalte.

Urkunde über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung und die Weiterbildungsbezeichnung.
Sie beinhaltet deine absolvierten Lehreinheiten, deine Prüfungsergebnisse mit Gesamtnote, die Fernlehrgangsdauer und die Weiterbildungsstunden.

Wie lange dauert eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung?

Eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung dauert in der Regel zwischen neun Monaten und zwei Jahren.

Weiterbildungen in Vollzeit lassen sich zwar häufig schneller absolvieren als Teilzeitmodelle und berufsbegleitende Fernlehrgänge. Dafür bieten berufsbegleitende Weiterbildungen den Vorteil, dass keine Verdiensteinbuße in Kauf genommen werden müssen.

Wer nach seinem Abschluss eine staatlich anerkannte Weiterbildungsbezeichnung führen möchte, sollte seine Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtung absolvieren. Damit ist in der Regel auch ein höherer Stundenaufwand verbunden, der je nach Weiterbildungsanbieter etwa zwischen 750 und 1.000 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) liegt.

Dauer einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung bei CURASTEP:

  • 15 Monate Lern- und Prüfungsphase (online & ortsunabhängig)
  • 3 Monate Projektarbeit (online & ortsunabhängig)
  • 1 Abschlusskolloquium (online oder in Hamburg)

Welche Qualifikationen sollte eine EL Weiterbildung vermitteln?

Ziel der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung sollte die Vermittlung des fachlichen Wissens zur Organisation und Führung der gesamten Pflegeeinrichtung sein. Im Fokus steht die Eignung zur Wahrnehmung bereichsübergreifender Aufgaben. Die Einrichtungsleitung sollte befähigt werden, das erlangte Wissen situationsorientiert anzuwenden. Sie sollte die Lebensbereiche der Bewohner:innen und das Arbeitsumfeld der Mitarbeitenden in Abstimmung mit der Pflegedienstleitung positiv gestalten können. Die mit der Gesamtleitungsfunktion verbundenen Herausforderungen muss eine Einrichtungsleitung bewältigen. Sie braucht dazu ein kritisches Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen ihren Leitungsaufgaben und den ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Einflüssen. Diese muss eine Einrichtungsleitung berücksichtigen.

Führungskompetenz

Erfolgreich kommunizieren und Entscheidungen treffen auf allen Managementebenen

Ökonomie

Sicherstellen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unter Wahrung der Interessen aller Akteur:innen

Organisation

Qualität sichern und Organisationsgestaltung optimieren

Recht und Soziales

Gesteigerte Sozialkompetenz und sicheres anwenden leitungsrelevanter Rechtskenntnisse

Kosten

Was kostet eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung?

Je nach Art und Umfang der Weiterbildungsmaßnahme zur Einrichtungsleitung variieren die dafür anfallenden Kosten. Sie betragen etwa 3.200 Euro bis 7.500 Euro.

Kosten einer Weiterbildung zur Einrichtungsleitung bei CURASTEP:

5x 595 €*
Lehrgangskosten
Abschlusskosten
Gesamtkosten
2.975 €
+ 290 €
3.265 €
* Die Raten sind jeweils für einen Zeitabschnitt von 3 Monaten zu entrichten.

Gehalt

Wie hoch ist das Gehalt einer Einrichtungsleitung?

Eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung schafft gute Verdienstmöglichkeiten. Das Bruttogehalt einer Einrichtungsleitung liegt zwischen 55.000 Euro und 85.000 Euro pro Jahr.

Die folgenden Angaben zur Gehaltsspanne (Brutto/Jahr) stammen aus Erfahrungswerten und variieren je nach Bundesland, Einrichtungsgröße und Träger.

90.000
70.000
50.000
30.000
35.000 - 45.000 €
Pflegefachkraft
PFK
45.000 - 55.000 €
Wohnbereichsleitung
WBL
50.000 - 75.000 €
Pflegedienstleitung
PDL
55.000 - 85.000 €
Einrichtungsleitung
EL
Ina Hoppach
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Steuervorteile

Sind die Kosten der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten einer Weiterbildung sind im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen unter anderem:

Lehrgangs- und Prüfungskosten
Arbeitsmittel
Fachliteratur
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
Verpflegungsaufwand

Es sind somit hohe Steuerrückerstattungen durch das Finanzamt möglich.

Was andere sagen.

Schwarz auf weiß.
“CURASTEP bietet modernes und zeitgemäßes Lernen durch die Einbindung von E-Learning Tools, das optimal zur Digitalisierung in der Pflege passt.”
Foto von Tina-Katharina Wulff
Tina-Katharina Wulff
Rechtsanwältin im Bereich Life Science
“Die kurzen Prüfungseinheiten von 6 bis 25 Minuten ermöglichen eine super flexible Bearbeitung und zugleich können damit alle Schwerpunkte aus den Lehreinheiten wiederholt werden.”
Foto von Maximilian Mews
Maximilian Mews
Rettungssanitäter und Physiotherapeut
“Unverhoffte Ereignisse kommen oft. Daher können die Fernlehrgänge verlängert und jederzeit gekündigt werden.”
Foto von Ditta Köpke
Ditta Köpke
Examinierte Krankenschwester

Lass uns gemeinsam durchstarten!

In 3 einfachen Schritten kann es losgehen.

Anmeldeformular unverbindlich ausfüllen

Fülle unser Online-Formular aus. Wir senden dir deinen Fernunterrichtsvertrag mit Lehrgangs- und Zahlungsplan unverbindlich per E-Mail zu.

Fernunterrichtsvertrag unterschreiben

Passt alles für dich? Dann schicke uns den unterschriebenen Vertrag per E-Mail oder Post. Sobald wir deine Teilnahme bestätigt haben, erhältst du deine Zugangsdaten zur CURASTEP-Lernplattform per E-Mail.

Loslegen!

Nach einer kleinen Einführung schalten wir die ersten Lehreinheiten direkt frei. Nun kannst du durchstarten. Viel Spaß! Bei Fragen helfen wir dir jederzeit gern.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben für dich die häufigsten Fragen zusammengefasst. Hast du noch weitere Fragen? Dann melde dich bei uns!
Wie viel Zeit wende ich pro Woche für den Fernlehrgang auf?

Der wöchentliche Zeitaufwand hängt von deinem individuellen Lernverhalten ab. Wenn du die Lehreinheiten und Prüfungen gezielt bearbeitest und auf Wiederholungen verzichtest, wirst du mit wenigen Stunden pro Woche auskommen.

Wir empfehlen dir, die Lehreinheiten und Prüfungen in kleinen Schritten zu bearbeiten, sobald deine Zeitfenster dies zulassen. So hast du noch ausreichend Zeit für deine Arbeit, Familie und Freizeitaktivitäten.

Kann ich die Fernlehrgangsdauer verkürzen oder verlängern?

Eine Verlängerung ist möglich, die Fernlehrgangsdauer sollte jedoch insgesamt nicht mehr als 24 Monate betragen. Es ist uns leider nicht möglich, die Fernlehrgangsdauer zu verkürzen, da wir dir die Mindeststundenzahl sonst nicht bescheinigen können.

Wie darf ich mir die Projektarbeit vorstellen?

Du bearbeitest berufsbegleitend eine Aufgabenstellung, die thematisch dem von dir gewählten Inhaltsmodul (Führungskompetenz, Ökonomie, Organisation, Recht und Soziales) entspricht. Zudem geben wir dir einzelne Fragestellungen vor, die du im Rahmen der Projektarbeit beantworten sollst. Du erhältst von uns einen Leitfaden, der dir helfen soll, deine Projektarbeit sinnvoll zu gliedern und nicht vom Kernthema abzuschweifen.

Der Bearbeitungsumfang der Projektarbeit beträgt 15 bis 20 Seiten. Die Abgabefrist beträgt 3 Monate.

Eignen sich die Fernlehrgänge nur für die Altenpflege?

Unsere Fernlehrgänge sind für ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), ambulante Betreuungseinrichtungen (Betreuungsdienste) und stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach § 71 Absatz 1 bis 2 SGB XI geeignet. Das sind häufig Einrichtungen für ältere Menschen, aber nicht zwingend. Unsere Lehrunterlagen enthalten vorwiegend Bezüge zur Altenpflege und sind deshalb besonders für die Altenpflege geeignet.

Unsere Fernlehrgänge sind nicht geeignet für stationäre Einrichtungen für medizinische Versorgung und Rehabilitation, Krankenhäuser sowie Räumlichkeiten, bei denen Zwecke des Wohnens und der Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen, siehe § 71 Absatz 4 SGB XI.

Sind die Fernlehrgänge staatlich zugelassen?

Ja. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat unsere Fernlehrgänge überprüft und bestätigt, dass diese den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Das bedeutet, sie sind fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet. Die jeweiligen Ziele der Fernlehrgänge können erreicht werden und die geltenden Rechtsvorschriften werden eingehalten.

Wann beginnt der nächste Fernlehrgang?

Jederzeit! Es gibt keine festen Starttermine. Du entscheidest, wann du mit deiner Weiterbildung beginnst. Starte sofort nach Vertragsschluss oder an deinem Wunschtermin.

CURASTEP Infografik

Auf den Punkt gebracht.

CURASTEP-Vorteile
Übersicht der Fernlehrgänge
Voraussetzungen & Preise
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
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