Pflegefachkräfte, die eine höhere Position im Pflegeteam anstreben, mehr Gehalt haben wollen oder Führungsaufgaben übernehmen möchten, suchen oft nach einer Weiterbildung zur Pflegedienstleitung. Dabei stellen sie schnell fest, dass es keine bundesweit einheitliche Weiterbildung zur Pflegedienstleitung gibt und sie sich zwischen verschiedenen Weiterbildungsformen entscheiden müssen.
Mit diesem Artikel helfen wir dir, die passende Weiterbildung zur Pflegedienstleitung für dich zu finden.
Berufsausbildung + Weiterbildung + Berufserfahrung
Vorab ist es für eine Pflegefachkraft wichtig zu wissen, dass drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Pflegedienstleitung anerkannt tätig sein zu dürfen. Du brauchst für die fachliche Eignung zur Pflegedienstleitung eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Pflegefachkraft, eine erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme zur Pflegedienstleitung und Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in deinem Ausbildungsberuf. Dabei erfolgt die Berechnung der Berufserfahrung ab deinem Abschluss zur Pflegefachkraft. Vorherige berufliche Tätigkeiten in der Pflege, beispielsweise als Pflegeassistenz, werden grundsätzlich nicht hinzugerechnet.
460 Mindeststunden nach § 71 Abs. 3 SGB XI
Die Weiterbildungsmaßnahme zur Pflegedienstleitung sollte die Mindeststundenzahl von 460 Stunden nicht unterschreiten. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Vorgabe aus § 71 Abs. 3 SGB XI für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft. Weiterbildungsangebote mit einem niedrigeren Stundenumfang reichen in Deutschland nicht aus, um anerkannt als Pflegedienstleitung in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst tätig zu sein. 460 Stunden sind das gesetzliche Minimum. Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung bzw. zur verantwortlichen Pflegefachkraft mit einem Umfang von 460 Weiterbildungsstunden werden daher auch als sog. kleiner PDL-Schein bezeichnet.
Eignung als Pflegedienstleitung ist Ländersache
Der sog. kleine PDL-Schein nach § 71 Abs. 3 SGB XI reicht jedoch nicht in allen Bundesländer aus, um als Pflegedienstleitung tätig zu sein. Die Eignung als Pflegedienstleitung ist Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen festlegen kann, die an eine Pflegedienstleitung gestellt werden. Die genauen Vorgaben findest du in der Regel in den Heimgesetzen der Bundesländer.
Einige Bundesländer sehen ausdrücklich vor, dass eine Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung tätig sein darf, wenn sie die Voraussetzungen aus § 71 Abs. 3 SGB XI erfüllt, also den sog. kleinen PDL-Schein gemacht hat. Es gibt aber auch viele Bundesländer, die ganz konkrete Weiterbildungsinhalte und/oder höhere Stundenzahlen für die Eignung als Pflegedienstleitung fordern. Insbesondere wird dies für die Pflegedienstleitung in größeren stationären Einrichtungskonzepten mit hohen Bewohnerzahlen gefordert.
Staatlich anerkannte Weiterbildungsbezeichnung
Wer eine staatlich anerkannte Weiterbildungsbezeichnung als Pflegedienstleitung führen möchte, muss seine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung grundsätzlich an einer staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtung absolvieren. Zusätzlich zu den Heimgesetzen gibt es in den Bundesländern Weiterbildungsverordnungen für Pflegeberufe. Diese enthalten konkrete Vorgaben für den Umfang, Inhalt und Ablauf der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung im jeweiligen Bundesland. Gefordert werden häufig zwischen 720 und 1.000 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten). In diesen Fällen spricht man von dem sog. großen PDL-Schein.
Bei CURASTEP bekommt man beispielsweise einen staatlich anerkannten Weiterbildungsabschluss als „Pflegedienstleitung in Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen“ mit Urkunde nach der bayerischen Weiterbildungsverordnung.
Staatlich anerkannte Weiterbildungsabschlüsse werden von den Bundesländern untereinander grundsätzlich ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren als gleichwertig anerkannt, sodass du in jedem Bundesland in der erreichten Position beruflich tätig sein kannst und deine Weiterbildungsbezeichnung führen darfst.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Pflegekassen und der Medizinische Dienst zunehmend auf den sog. großen PDL-Schein Wert legen, insbesondere wenn das Einrichtungskonzept eine hohe Bettenzahl und/oder ein umfangreiches Leistungsangebot vorsieht. Teilweise wird der sog. große PDL-Schein auch für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes gefordert. Es besteht daher immer die Möglichkeit, sich bei seiner zuständigen Aufsicht über die konkreten Anforderungen zu informieren.
Fazit
Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte den sog. großen PDL-Schein machen. Damit kann man grundsätzlich deutschlandweit unbegrenzt als Pflegedienstleitung arbeiten. Alternativ kann man bei CURASTEP auch mit dem kleinen PDL-Schein beginnen und danach einen verkürzten Aufbaulehrgang zum großen PDL-Schein absolvieren.