Im Folgenden erfährst du, wie das steuerliche Absetzen von Weiterbildungskosten regelmäßig zu einer Steuerrückzahlung führt, so dass ein nicht unerheblicher Kostenanteil für deine Weiterbildung sozusagen vom Finanzamt erstattet wird.
Welche Kosten zählen zu den Werbungskosten?
Werbungskosten sind laut Einkommensteuerrecht Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 EStG) – oder einfach gesagt: Werbungskosten sind beruflich veranlasste Kosten.
Zu den häufigsten Werbungskosten zählen im Zusammenhang mit Fort- und Weiterbildungen:
- Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Abschlusskosten
- Lernmittel (zum Beispiel Laptop, Software, Lehrskripte)
- Fachliteratur (Fachzeitschriften und Fachbücher)
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung für Hin- und Rückfahrten sowie Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und eventuell Kinderbetreuungskosten
- Zinsen (zum Beispiel für einen Bildungskredit)
Berufliche Weiterbildungskosten für Fernlehrgänge zur Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung können oft in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt sowohl für Bildungsmaßnahmen in einem schon ausgeübten Beruf als auch für eine zukünftige Berufstätigkeit.
Wie hoch ist die Werbungskostenpauschale?
Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.000 Euro pro Jahr.
Wenn die Kosten für eine Weiterbildung preislich so liegen, dass die jährliche Werbungskostenpauschale bereits mit den Lehrgangskosten in einem Steuerjahr überschritten wird, zahlt sich auch jede zusätzliche Ausgabe direkt aus. Je höher die Ausgaben sind, desto höher ist meistens auch die Rückerstattung des Finanzamtes.
Müssen Arbeitgeberzuschüsse berücksichtigt werden?
Ja. Das Finanzamt berücksichtigt ausschließlich die Kosten, die nicht von deinem Arbeitgeber übernommen werden. Bezuschusst dein Arbeitgeber bestimmte Fort- und Weiterbildungskosten, kann dieser Zuschuss nicht mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wo erfasse ich meine Werbungskosten?
Die Werbungskosten werden in der Anlage N zur Steuererklärung erfasst. Sie sind in tatsächlicher Höhe abzugsfähig, wenn du Nachweise (Rechnungen und Einzelbelege) vorlegen kannst.
Fazit
Weiterbildungen sind nicht nur eine Investition in deine persönliche und berufliche Entwicklung, damit du den hohen Ansprüchen des Arbeitsmarktes in der Pflege gerecht wirst oder dich in neuen Berufsfeldern etablieren kannst. Sie lohnen sich auch in deiner Steuererklärung, damit du Geld vom Finanzamt zurückbekommst.